Honorar
Da meine Praxis auf Selbstzahlerbasis arbeitet, kannst Du Termine, Dauer und Tempo flexibel und selbstbestimmt gestalten.
Orientierungsgespräch - online oder vor Ort in Berlin

20-30 Min.: kostenfrei
In einem kurzen Vorgespräch besprechen wir Dein Anliegen und schauen gemeinsam, ob mein Angebot für Dich passend ist. Wenn es sich für Dich stimmig anfühlt, vereinbaren wir im Anschluss einen Termin für das ausführliche Erstgespräch.
Einzelsitzung - online oder vor Ort in Berlin

Die Menschen kommen zunächst zu mir mit dem Wunsch nach Entlastung und innerer Stabilität. Viele davon erleben bereits nach wenigen Sitzungen mehr Stabilität, Erleichterung für ihren Alltag. Ob und wie viele Termine für Dich sinnvoll sind, entscheiden wir gemeinsam und ganz in Deinem Tempo. Eine Sitzung dauert 55 Minuten und kostet 75 €. Es sind auch längere Sitzungen möglich (90 Min./ 125,00 €).

"Aga, ich bin begeistert davon, dass ich mich bereits nach der ersten Sitzung entlastet fühle, wow!"
Lisa G. (38)
7 gute Gründe für Deinen Termin bei mir


Bequeme Terminvereinbarung
telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach per WhatsApp
Ohne Wartezeit
starten –
genau dann, wenn es
für Dich passt

Ganz ohne Bürokratie – schnell,
einfach,
stressfrei

Unabhängig von
der Krankenkasse
– keine Einwilligung
nötig

Professionelle Unterstützung, die Du Dir leisten kannst

Wertvolle
Überbrückung zur Kassentherapie

Freie und flexible
Auswahl und Anwendung
von verschiedenen, wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren
Bezahle, wann es für Dich passt.
Das Honorar ist vor oder unmittelbar nach der Behandlung in bar fällig - wie es für Dich besser passt. Bitte bringe den Betrag passend mit. Danach erhältst Du von mir eine Rechnung per Mail. Wenn keine Rechnung gewünscht wird, erfolgt die Zahlung gegen Quittung.
FAQ
Wie wird die Sitzung abgerechnet?
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nicht nach dem unverbindlichen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), sondern auf Basis individuell vereinbarter Honorarsätze.
Werden die Kosten für Privatversicherte erstattet?
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erkennen eine Kostenerstattung in der Regel nur dann an, wenn die Abrechnung nach GebüH erfolgt. Da dies in meiner Praxis nicht der Fall ist, kann eine vollständige oder teilweise Erstattung der Behandlungskosten nicht garantiert werden. Eine mögliche Erstattung ist vor Behandlungsbeginn eigenverantwortlich mit der Versicherung zu klären. Unabhängig vom Erstattungsverhalten Deiner Versicherung ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe selbst zu tragen.
Gibt es steuerliche Vorteile bei selbst getragenen Therapiekosten?
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erkennen eine Kostenerstattung in der Regel nur dann an, wenn die Abrechnung nach GebüH erfolgt. Da dies in meiner Praxis nicht der Fall ist, kann eine vollständige oder teilweise Erstattung der Behandlungskosten nicht garantiert werden. Eine mögliche Erstattung ist vor Behandlungsbeginn eigenverantwortlich mit der Versicherung zu klären. Unabhängig vom Erstattungsverhalten Deiner Versicherung ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe selbst zu tragen.
Wie sage ich einen geplanten Termin ab?
Jeder Termin wird von mir individuell vorbereitet und fest in meinen Tagesablauf eingeplant. Während der Sitzung erhältst Du meine volle Aufmerksamkeit und fachliche Unterstützung. Ich setze alles daran, dass der Termin stattfinden kann und freue mich natürlich, wenn Dir Deine persönliche Entwicklung ebenso wichtig ist.
Für eine Terminabsage schreibe mir bitte eine Mail (info@psyche-arbeitswelt.de) oder eine Whatsapp Nachricht oder kontaktiere mich telefonisch unter 015150542517. Sollte der Anrufbeantworter anspringen, befinde mich dann vermutlich in einer Therapiestunde und möchte diese nicht unterbrechen. Hinterlasse mir dann bitte kurz eine Nachricht.
Bitte habe Verständnis dafür, dass kurzfristige Absagen mit einem Ausfallhonorar berechnet werden müssen, da ein Psychotherapie-Termin – trotz hoher Nachfrage – in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden kann. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des Honorars berechnet.
Eine Ausnahme von der Ausfallhonorarregelung ist nur möglich, wenn ein unvorhersehbarer Notfall oder eine akute Erkrankung vorliegt. In diesem Fall ist der Verhinderungsgrund unverzüglich mitzuteilen und auf Wunsch durch einen ärztlichen Attest nachzuweisen. Das bedeutet: In belegten Härtefällen verzichte ich auf das Ausfallhonorar.
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